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Das Rechtsleben/der Staat ist verschmolzen mit den wirtschaftlichen Machtverhältnissen
Während das Geistesleben sich gewissermaßen, insofern es ein freies ist, emanzipiert hat, hat das Rechtsleben sich im Laufe der letzten Jahrhunderte vollständig verschmelzen lassen mit den wirtschaftlichen Machtverhältnissen. Man hat es gar nicht bemerkt, aber beide sind völlig eins geworden.
Was wirtschaftliche Interessen und Bedürfnisse waren, das wurde in öffentlichen Rechten ausgedrückt. Diese öffentlichen Rechte hält man oftmals für Menschheitsrechte. Genau besehen sind sie nur in den Rechtscharakter umgesetzte wirtschaftliche und staatliche Interessen und Bedürfnisse.
Rudolf Steiner (GA 332a, S. 156)
Soziale Dreigliederung und Rechtsleben/Staat
Das Demokratische muss ausgesondert werden von dem Boden des Geisteslebens, von dem Boden des Wirtschaftslebens. Dann ergibt sich zwischen beiden das eigentliche demokratische Staatsleben, in dem ein jeder Mensch dem anderen als urteilsfähiger, mündiger, gleicher Mensch gegenübersteht, in dem aber auch nur Majoritätsbeschlüsse gefasst werden können über das, was abhängt von der gleichen Urteilsfähigkeit aller mündig gewordenen Menschen.
Alles, was sich auf Rechts-, politische-, Staatsverhältnisse bezieht, findet seine Verwaltung in einem demokratischen Parlament.
In dieser demokratischen Verwaltung ist ein Parlament durchaus am Platze. Aber in einem solchen demokratischen Parlament kann niemals über das entschieden werden, was sich auf dem Boden des Geisteslebens, auch auf dem Boden des Erziehungs- und Unterrichtswesens, zu vollziehen habe.
Rudolf Steiner (GA 332a, S. 86, 151, 40)