Das Rechtsleben/der Staat


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Das Rechtsleben/der Staat ist verschmolzen mit den wirtschaftlichen Machtverhältnissen

Während das Geistesleben sich gewissermaßen, insofern es ein freies ist, emanzipiert hat, hat das Rechtsleben sich im Laufe der letzten Jahrhunderte vollständig verschmelzen lassen mit den wirtschaftlichen Machtverhältnissen. Man hat es gar nicht bemerkt, aber beide sind völlig eins geworden.

Was wirtschaftliche Interessen und Bedürfnisse waren, das wurde in öffentlichen Rechten ausgedrückt. Diese öffentlichen Rechte hält man oftmals für Menschheitsrechte. Genau besehen sind sie nur in den Rechtscharakter umgesetzte wirtschaftliche und staatliche Interessen und Bedürfnisse. 

Rudolf Steiner (GA 332a, S. 156)

Soziale Dreigliederung und Rechtsleben/Staat

Das Demokratische muss ausgesondert werden von dem Boden des Geisteslebens, von dem Boden des Wirtschaftslebens. Dann ergibt sich zwischen beiden das eigentliche demokratische Staatsleben, in dem ein jeder Mensch dem anderen als urteilsfähiger, mündiger, gleicher Mensch gegenübersteht, in dem aber auch nur Majoritätsbeschlüsse gefasst werden können über das, was abhängt von der gleichen Urteilsfähigkeit aller mündig gewordenen Menschen.

Alles, was sich auf Rechts-, politische-, Staatsverhältnisse bezieht, findet seine Verwaltung in einem demokratischen Parlament. 

In dieser demokratischen Verwaltung ist ein Parlament durchaus am Platze. Aber in einem solchen demokratischen Parlament kann niemals über das entschieden werden, was sich auf dem Boden des Geisteslebens, auch auf dem Boden des Erziehungs- und Unterrichtswesens, zu vollziehen habe.

Rudolf Steiner (GA 332a, S. 86, 151, 40)

Friedrich Schiller an den Herzog v. Augustenburg, 13. Juli 1793

Nur seine Fähigkeit als ein sittliches Wesen zu handeln, gibt dem Menschen Anspruch auf Freiheit; ein Gemüt aber, das nur sinnlicher Bestimmungen fähig ist, ist der Freiheit so wenig wert, als empfänglich. Alle Reform, die Bestand haben soll, muss von der Denkungsart ausgehen, und wo eine Verderbnis in den Prinzipien herrscht, da kann nichts Gesundes, nichts Gutartiges aufkeimen. Nur der Charakter der Bürger erschafft und erhält den Staat, und macht politische und bürgerliche Freiheit möglich. Denn wenn die Weisheit selbst in Person vom Olymp herabstiege, und die vollkommenste Verfassung einführte, so müsste sie ja doch Menschen die Ausführung übergeben.

Wenn ich also, Gnädigster Prinz, über die gegenwärtigen politischen Bedürfnisse und Erwartungen meine Meinung sagen darf, so gestehe ich, daß ich jeden Versuch einer Staatsverbesserung aus Prinzipien (denn jede andere ist blosses Not- und Flickwerk) so lange für unzeitig, und jede darauf gegründete Hoffnung so lange für schwärmerisch halte, bis der Charakter der Menschheit von seinem tiefen Verfall wieder emporgehoben worden ist – eine Arbeit für mehr als ein Jahrhundert. 

Politische und bürgerliche Freiheit bleibt immer und ewig das heiligste aller Güter, das würdigste Ziel aller Anstrengungen, und das große Zentrum aller Kultur – aber man wird diesen herrlichen Bau nur auf dem festen Grund eines veredelten Charakters aufführen, man wird damit anfangen müssen, für die Verfassung Bürger zu erschaffen, ehe man den Bürgern eine Verfassung geben kann.

Schiller an den Herzog v. Augustenburg, 13. Juli 1793 – Friedrich Schiller Archiv